Von: Stadler
@Heikor: Wäre § 53 UrhG zwingend und in keiner Form dispositiv, dann dürfte man es weder rechtlich noch faktisch-technisch gestatten, die Vorschrift auszuschließen oder einzuschränken. Der Schutz...
View ArticleVon: I. Speiser
Auf einem nicht unerheblichen Teil meiner privat gekauften, nicht kopiergeschützten CDs findet sich eine Aufschrift, wonach die neben der öffentlichen Aufführung als die Vervielfältigung untersagt...
View ArticleVon: Stadler
@ I. Speiser: Die Frage können Sie doch selbst beantworten. Wie kommen Verträge nach dem BGB zustande? Durch Aufschriften auf CD’s jedenfalls noch nicht. Ich unterstelle, dass der Nutzer den...
View ArticleVon: markenware
Was ist mit dem YouTube Downloader? Die Basisversion ist umsonst, die Pro kostet ca. 17 €, und schon die Basisversion kann speichern und konvertieren. Müßte YouTube dieses Programm nicht verbieten...
View ArticleVon: Ein Mensch
Nur gut, dass man beim Einschalten des Radios (noch) keine Nutzungsbedingungen akzeptieren muss.
View ArticleVon: DFranzenburg
@markenware Der YouTube Downloader stammt von BienneSoft, nicht von YouTube.
View ArticleVon: Thomas
Als ob die Beschreibung Streamingportal Rückschluss auf nur irgendwas liefern könnte. Weder Geschäftsmodel noch Technik werden damit klar. Es ist nur ein Name. Das neue Model um Spotify, Grooveshark,...
View ArticleVon: zeitgeist
Ich habe ja seinerzeit beim Kollegen der oben verlinkt ist nachgefragt ob die Spotify-Alternativen wie hier aufgelistet...
View ArticleVon: Zumzi
Mit Audials Tunebite soll die Aufnahme von Spotify Songs erlaubt sein, laut den rechtlichen Hinweise auch auf deren Seite. Soweit ich auch weiß, ist das erlaubt solange die Daten für persönliche Zwecke...
View ArticleVon: Sascha
Was passiert denn wenn die ausschließlich für den Privaten gebrauch und nicht der Öffetnlichkeit zugänglichen Musik Dienste eben genau dafür genutzt werden? Sprich also in Fitness Studios; Bars;...
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